Im Police 12/02 berichtete Markus Nobs über die Zentralvorstandssitzung des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter vom Oktober 2002. Dabei wurde Marc Bieri, Rechtskonsulent des VSPB zitiert, der bekannt gab, dass dem Verband die so genannten Mobbing–Fälle Sorgen bereiten würden. Oft könnten die betroffenen Parteien nicht mehr miteinander sprechen und würden ihre Anwälte als Sprachrohr einsetzen. Dabei sei zu bedenken, dass die Honorare der Juristen bei 300 bis 500 Franken pro Stunde lägen. Bieri berichtet von einem aktuellen Fall, bei dem Rechnungen von total 100'000 Franken auf dem Tische liegen würden!



An der Höhe des Betrages kann unschwer festgestellt werden, dass solche Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien sehr langwierig und mühsam sein können. Im Police wird berichtet, dass man sich in Fällen von Mobbing nicht direkt an einen Anwalt sondern zuerst an den Verband richten solle, um Hilfe zu erhalten. Aber wie kann Mobbing erkannt werden? Und wie kann man Mobbing bekämpfen, bevor Anwälte eingeschaltet werden müssen?

Wo Menschen zusammenarbeiten, finden wir nicht immer eine schöne heile Welt vor. Es kommt immer wieder zu Differenzen und zwischenmenschlichen Problemen. Reibungen, Spannungen, Ärgernisse und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitskollegen oder auch Vorgesetzten gehören zur Arbeitswelt wie die Luft zum Leben. Ein harmloses Kollegentuscheln, ein lautstarker Streit zwischen Betriebsangehörigen, das Kritisieren von Arbeit oder ein gelegentliches Aneinandergeraten zweier Kampfhähne gelten noch nicht als Mobbing. Solche Vorfälle sind zwar nicht wünschenswert, müssen aber eher der Normalität zugerechnet werden und sind noch nicht besorgniserregend. Mit solchen Stresssituationen müssen wir wohl oder übel leben, denn ‚wo gehobelt wird, fallen Späne’. Und wenn solche Konflikte am näch-sten Tag in einem klärenden Gespräch aus der Welt geschafft werden können, betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.

Anders ist es mit unsozialen zwischenmenschlichen Verhaltensweisen bis hin zu aggressivem Psychoterror. Auch dies gab es in den Betrieben schon immer, in den letzten Jahren sind sie jedoch intensiv in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt und werden zu Recht angeprangert. Gleichzeitig erhielten sie ein griffiges, einprägsames Etikett: Mobbing.

Was heisst Mobbing?
Der begriff Mobbing leitet sich aus der englischen Sprache ab. ‚To mob’ heisst so viel wie bedrängen, anpöbeln, attackieren, angreifen, sich zusammenrotten, über jemanden herfallen. Unabhängig von seinem englischen Ursprung hat sich in England für Mobbing das eher gebräuchliche ‚Bullying’ und in den USA das ‚Employee abuse’ durchgesetzt.

Was ist Mobbing?
In der Fachliteratur wird Mobbing wie folgt definiert: Eine Reihe von negativen kommunikativen Handlungen, die während einer längeren Zeit (mindestens jedoch während eines halben Jahres mindestens einmal in der Woche) von einer Einzelperson oder mehreren Personen gegen eine bestimmte Person gerichtet sind.

Beim Mobbing wird also systematisch, gezielt, häufig und rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen eingegriffen. Der oder die Angreifer setzen in erster Linie feindselige und schikanöse Attacken bis hin zum Psychoterror ein, um ihr Opfer abzuschiessen, es auszugrenzen, lächerlich zu machen.

Welches Ziel wird bei Mobbing verfolgt?
Die oder der Angreifer setzen es sich zum Ziel die zwischenmenschliche Kommunikation des Gemobbten verkümmern zu lassen. Sie wollen die Zusammenarbeit zu ihrem Opfer in Richtung Null vermindern, soziale Beziehungen abblocken und das soziale Ansehen nachhaltig schädigen. All dies geschieht in der Erwartung, dass sich der Gemobbte zurückzieht und von sich aus den Arbeitsplatz verlässt.

Welche Arten von Mobbing sind bekannt?
Mobbing kann auf verschiedenen Stufen ausgetragen werden. Das typische Mobbing wird zwischen den Mitarbeitern auf der gleichen Stufe ausgetragen. Man spricht von ‚Mobbing von unten nach oben’ oder dem ‚Aufwärts–Mobbing’, wenn Mitarbeiter den Vorgesetzten ins Visier nehmen. Nimmt ein Vorgesetzter gegenüber einem Mitarbeiter Mobbinghandlungen vor, so spricht man umgekehrt von ‚Mobbing von oben nach unten’ oder ‚Abwärts–Mobbing’. Gelegentlich hört man hier auch den Begriff ‚Bossing’.

Welche Auswirkungen hat Mobbing auf die Betroffenen?
Mobbingopfer leiden sehr unter dem psychischen Druck, den die Angreifer auf das Opfer ausüben. Nicht selten werden Mobbingopfer frustriert und es können bei ihnen Krankheiten auftreten wie Schlafstörungen, Magenschmerzen oder auch Herz– und Kreislaufstörungen. Auch Nervenkrankheiten oder Depressionen können Auswirkungen von Mobbing sein. Mobbing-opfern bleibt oft nur die Kündigung und der Abgang aus der Firma als Ausweg übrig. In extremen Fällen flüchten sich die Opfer sogar in den Tod.

Was kann in einem Betrieb gegen Mobbing unternommen werden?
Ein gesundes Betriebsklima, eine entsprechend gute Führung auf jeder Führungsstufe und ein gutes Teamverhalten können viel gegen Mobbing beisteuern. Offenheit, Ehrlichkeit und Anstand zwischen allen Mitarbeitern und Vorgesetzten verhindern Mobbing ganz entscheidend.

Wird Mobbing wahrgenommen, muss der zuständige Vorgesetzte umgehend handeln. Mitarbeitergespräche mit allen Beteiligten sind der Grundstein zur Lösung eines Mobbingfalles und lassen die Konfliktsymptome erkennen. Danach müssen Lösungen für das Problem gesucht und Korrekturmassnahmen eingeleitet werden. Es ist jedoch wichtig, dass die eingeleiteten Korrekturmassnahmen mit aller Härte und Konsequenz umgesetzt werden.

Mobbing. Mobbing gilt in den letzten Jahren in der modernen Geschäftswelt als das Schlagwort schlechthin, wenn es um Kündigung oder Mitarbeiterbeurteilung geht.

Sicher, Mobbingopfer sind sehr zu bedauern und die Angreifer sind auf das Schärfste zu verurteilen. Jedoch kann nicht alles als Mobbing verstanden und ausgelegt werden. Ehrliche Kritik an fehlerhafter, ungenügender Arbeit oder schwacher Leistung gilt zum Beispiel nicht als Mobbing! Wer jedoch kritisiert sollte dies immer mit dem nötigen Anstand tun und dabei nie vergessen, Verbesserungsmöglichkeiten vorzubringen.

tom72

Erschien im Mitteilungsblatt der Stadtpolizei Luzern, Ausgabe Januar 2003




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